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Schadensanzeige (Schadensanzeigepflicht)
Die Schadensanzeige ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Anzeige des Versi-cherungsfalls. Für die Schadensregulierung fordert der Versicherer Belege an. Durch verspätete Schadensanzeige kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz gefährden, da von Seiten des Versicherers nur bei unverzüglicher Kenntnisnahme des Schadens eine ordnungsgemäße Regulierung erfolgen kann.
Schadensregulierung Sie ist ein Sammelbegriff für alle Tätigkeiten, die bei einem Versicherer nach Anzeige eines Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer durchzuführen sind. Zur Schadensregulierung gehören die Schadensermittlung und die Schadensbearbeitung.
Summenversicherung: Der bei Eintritt eines Versicherungsfalls vom Versicherer zu leistende Betrag wird Versicherungssumme genannt. Eine Staffelung je nach Art und Schwere des Schadens kann vereinbart werden. Es kommt nicht auf die tatsächliche Schadenshöhe an (abstrakte Bedarfsdeckung).
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