|
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Rücktritt
Rücktritt ist die rückwirkende Auflösung eines Vertrags für die Zukunft. Im Unterschied zur Kündigung müssen die Vertragsparteien sich gegenseitig die in der Vergangenheit gewährten Leistungen zurückerstatten. Dem Versicherungsunternehmen steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat. Das Versicherungsunternehmen hat trotz Rücktritt einen Anspruch auf alle Beiträge bis zum Schluss der Versicherungsperiode.
|