logo
   
Über uns
Produkte
Service
Formulare
Schadenservice
FAQ
Lexikon
Kunden werben Kunden
Jobs & Karriere
 
  Spacer  
   
     
   
 
 

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

 

Partialkausalität

Der Versicherer will Versicherungsschutz für Unfälle und deren unmittelbaren Gesundheitsschädigungen bieten. Haben jedoch Krankheiten und Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, wird die Leistung entsprechend dem Anteil gekürzt, wenn dieser mindestens 25% beträgt. Unter Krankheit ist ein regelwidriger objektiv vorhandener und ärztlich festzustellender Körperzustand zu verstehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Versicherte Kenntnis von dem krankhaften Zustand hatte oder sich krank fühlt. Gebrechen ist ein dauernd abnormer Gesundheitszustand, der eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktion nicht mehr zulässt. Für den Abzug des Mitwirkungsanteils ist es unerheblich, ob sich die unfallunabhängige Erkrankung schon vor dem Unfall oder erst nach dem Unfall mit ausgewirkt hat. Eine Kürzung ist auch vorzunehmen, wenn die mitursächliche Krankheit nach dem Unfall auftritt oder sich erst dann auswirkt.

 

Police

Die Police ist eine vom Versicherer ausgestellte Urkunde über den Versicherungsvertrag. Der Versicherer ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Police auszufertigen. Die Urkunde muss alle Vertragsinhalte wiedergeben.

 

 

   
     
 
 
Spacer  
   
 
 Über uns  | Produkte  | Service  | Jobs & Karriere
 Kontakt  | Sitemap  | Impressum