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Krankenhaustagegeld
Begriff aus der privaten Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Private Krankenversicherung: Die Krankenhaustagegeldversicherung soll die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen abdecken, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts wird ein fester, vereinbarter Tagessatz unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten geleistet.
Private Unfallversicherung: Das Krankenhaustagegeld ist als Entschädigung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gedacht. Es wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus befinden muss.
Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Vertrags für die Zukunft. Es werden die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung unterschieden.
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