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Invalidität
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Der Grad der Invalidität wird anhand der Gliedertaxe oder durch ein ärztliches Gutachten nach Abschluss des Heilverfahrens ermittelt. Nach dem Grad der Invalidität richtet sich die Höhe der ausgezahlten Invaliditätssumme.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist die Leistung, die das Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall zu erbringen hat, wenn der Versicherte durch einen Unfall eine dauernde Invalidität davongetragen hat. Anspruch auf die Invaliditätsleistung hat die versicherte Person, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen schriftlich geltend gemacht worden ist. Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des erlittenen Unfalls, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
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