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Folgeprämie
Mit Folgeprämie werden alle der Erstprämie nachfolgenden Prämien bezeichnet. Ihre Fälligkeit ergibt sich aus dem Inhalt des Versicherungsvertrags. Erst- und Folgeprämien beziehen sich jeweils auf die vertraglich definierten Versicherungsperioden und sind im Voraus zu entrichten. Die Prämienzahlung ist eine Rechtspflicht des Versicherungsnehmers. Das Versicherungsunternehmen kann dem Versicherungsnehmer bei Nichtzahlung einer Folgeprämie eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Wird die fällige Folgeprämie nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet, kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag fristlos kündigen.
Formeller Beginn
Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn das Versicherungsunternehmen den Antrag des Versicherungsnehmers angenommen hat bzw. wenn die Police beim Antragsteller eingegangen ist.
Fremdversicherung
Als Fremdversicherung wird eine auf das Risiko einer anderen Person abgeschlossene Versicherung bezeichnet. Dabei muss die versicherte Person schriftlich erklären, dass sie mit einer solchen Versicherung einverstanden ist. Es genügt auch die Unterschrift der zu versichernden Person auf dem Versicherungsantrag.
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